Kaution bei schlechter Bonität!

Die Mietbürgschaft – Ihr sicherer Weg zur Traumwohnung

Michael Schuster
Michael Schuster
was ist eine Mietbürgschaft
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Eine Mietbürgschaft ist eine Sicherheitsleistung, die dazu dient, den Vermieter finanziell abzusichern. Im Fall von Mietschulden oder bei Schäden, die durch den Mieter entstanden sind und nicht durch die Kaution abgedeckt werden können, tritt der Bürge in die finanzielle Pflicht. Häufig wird diese Form der Bürgschaft als Alternative zu einer Mietkaution verwendet, kann jedoch auch zusätzlich gefordert werden.

Die Bedingungen für eine Mietkautionsbürgschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Diese rechtliche Vereinbarung erlaubt es Personen mit geringerer Liquidität oder ohne ausreichende finanzielle Rücklagen, eine Immobilie zu mieten, indem eine dritte Partei die Haftung übernimmt. Der Bürge, der für die Mietverbindlichkeiten haftet, kann eine Privatperson oder ein institutioneller Bürge, wie eine Bank oder eine Versicherung, sein.

Worum gehts:

  • Eine Mietbürgschaft dient als Sicherheit für Vermieter gegen finanzielle Ausfälle.
  • Sie wird im BGB geregelt und kann eine Kaution ersetzen oder ergänzen.
  • Bürgen können Privatpersonen oder institutionelle Akteure sein.

Grundlagen der Mietbürgschaft

Eine Mietbürgschaft ist ein Rechtsinstrument, bei dem sich eine dritte Partei, der Bürge, gegenüber dem Vermieter verpflichtet, für die finanziellen Verpflichtungen des Mieters einzustehen. Üblicherweise wird sie genutzt, um dem Vermieter eine zusätzliche Sicherheit bei der Vermietung zu bieten.

Rechtsgrundlage: Die Mietbürgschaft ist im § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Sie erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Bürgen und dem Vermieter.

Funktion: Ihre Hauptfunktion besteht darin, den Vermieter vor möglichen finanziellen Verlusten zu schützen, die entstehen können, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen, wie beispielsweise den Mietzahlungen, nicht nachkommt.

Arten der Bürgschaften:

  • Einfache Bürgschaft: Der Bürge haftet nur, wenn der Gläubiger beim Schuldner keine Befriedigung erlangen kann.
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge haftet ohne vorherige Inanspruchnahme des Hauptschuldners.

Die Höhe der Mietbürgschaft ist rechtlich nicht begrenzt, sollte jedoch im Verhältnis zur vereinbarten Miete und zu den finanziellen Möglichkeiten des Mieters stehen. Die Durchsetzung einer unangemessen hohen Bürgschaft kann angefochten werden.

Verpflichtungen und Risiken: Der Bürge sollte sich bewusst sein, dass er für die vertraglichen Verpflichtungen des Mieters aufkommen muss, falls dieser seinen Zahlungen nicht nachkommt. Dadurch besteht das Risiko, zur Zahlung des ausstehenden Betrags verpflichtet zu werden.

Es wird empfohlen, die Bedingungen der Bürgschaft vor der Unterschrift genau zu prüfen und gegebenenfalls anwaltlichen Rat einzuholen.

Verschiedene Arten von Bürgschaften

Im Kontext von Mietverhältnissen kommen besonders zwei formspezifische Bürgschaftsarten häufig vor: die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Ausfallbürgschaft. Sie bieten unterschiedliche Sicherheiten und Regelungen für Vermieter und Mieter.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft (Vorlage) verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage. Das bedeutet, der Vermieter kann sich unmittelbar an den Bürgen wenden, ohne zuvor rechtliche Schritte gegen den Mieter einleiten zu müssen. Sie ist für den Vermieter von Vorteil, weil sie eine schnellere und direktere Durchsetzung von Ansprüchen ermöglicht.

Ausfallbürgschaft

Im Gegensatz dazu steht die Ausfallbürgschaft. Hier muss der Vermieter zunächst erfolglos beim Mieter die Forderungen einfordern. Erst wenn der Mieter nicht zahlen kann oder nach einem gerichtlichen Mahnverfahren keine Zahlung erfolgt ist, kann der Vermieter den Bürgen in Anspruch nehmen. Diese Form der Bürgschaft bietet dem Bürgen mehr Schutz, da er erst nach dem Nachweis des Ausfalls des Mieters haften muss.

Anforderungen an einen Bürgen

Ein Bürge muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um für ein Mietverhältnis bürgen zu können. Zentral ist dabei die Zuverlässigkeit und Bonität des Bürgen. Folgende Kriterien sind essentiell:

  • Volljährigkeit: Der Bürge muss volljährig sein, um rechtlich verbindliche Verpflichtungen einzugehen.
  • Geschäftsfähigkeit: Eine uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit ist notwendig, um Bürgschaftserklärungen wirksam abgeben zu können.

Hauptkriterien für die Eignung:

KriteriumErläuterung
BonitätDer Bürge sollte eine positive SCHUFA-Auskunft vorweisen können und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um im Falle eines Zahlungsausfalls einspringen zu können.
EinkommensnachweiseRegelmäßige Einkommen und keine hohen Schulden oder finanziellen Verpflichtungen sind nachzuweisen.
  • Rechtskenntnisse: Es ist von Vorteil, wenn der Bürge über Grundkenntnisse der rechtlichen Tragweite einer Bürgschaft verfügt.

Mögliche Bürgen sind:

  • Privatpersonen, wie Familienangehörige oder Freunde,
  • Banken oder Kreditinstitute bei Abschluss einer Kautionsversicherung,
  • spezielle Bürgschaftsbanken.

Es ist zu beachten, dass die Verpflichtungen des Bürgen in dem Umfang bestehen, wie sie in der Bürgschaftsurkunde festgehalten sind. Im Falle einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage, was bedeutet, dass er unmittelbar bei Zahlungsausfall haftet.

Fazit: Der ideale Bürge verfügt über eine gesicherte finanzielle Situation und ist sich der rechtlichen Verantwortung bewusst. Eine umfassende Prüfung der Bonität und eine seriöse Beratung sind für beide Parteien, Mieter wie Bürge, von hohem Nutzen.

Rechtlicher Rahmen

Eine Mietbürgschaft stellt eine rechtliche Sicherheitsleistung dar, die insbesondere im Mietrecht Anwendung findet. Sie ist im § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eindeutig geregelt. Die Bürgschaft ermöglicht es dem Vermieter, eine zusätzliche Absicherung für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Mieters zu erhalten.

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Vermieter, für die Verbindlichkeiten des Mieters einzustehen, sollte dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die Bürgschaft kann sich auf verschiedene Verpflichtungen beziehen, die im Mietvertrag festgehalten sind.

Wesentliche Aspekte der Mietbürgschaft:

  • Vertragsfreiheit: Der Bürgschaftsvertrag kommt zustande durch eine Vereinbarung zwischen der bürgenden Person und dem Vermieter.
  • Schriftform: Laut BGB muss eine Bürgschaftserklärung schriftlich verfasst werden, um Gültigkeit zu besitzen.
  • Haftung: Der Bürge haftet persönlich und kann vom Vermieter bei Ausfall des Mieters in Anspruch genommen werden.

Es ist essenziell, dass die beteiligten Parteien die Konditionen der Bürgschaft genau verstehen und festlegen. Die genauen Voraussetzungen und die Reichweite der Bürgschaft sollten explizit im Vertrag spezifiziert werden, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Vorteile einer Mietbürgschaft

Eine Mietbürgschaft bietet handfeste Vorzüge für beide Parteien des Mietverhältnisses. Für den Mieter bedeutet es finanzielle Flexibilität, während der Vermieter zusätzliche Sicherheit erhält.

Für den Mieter

  • Finanzielle Flexibilität: Ein Mieter muss nicht die hohe Summe einer Kaution auf einmal hinterlegen. Stattdessen ermöglicht eine Bürgschaft, dass diese Mittel für andere wichtige Ausgaben verfügbar bleiben.
  • Erleichterter Zugang zu Wohnraum: Besonders in wettbewerbsintensiven Mietmärkten kann die Möglichkeit, eine Bürgschaft vorzulegen, die Chancen erhöhen, eine Wohnung zu bekommen.

Für den Vermieter

  • Erhöhte Sicherheit: Im Schadensfall oder bei Mietrückständen sichert die Bürgschaft dem Vermieter die Ansprüche ab.
  • Geringeres Risiko: Selbst bei Bonitätsschwächeren Mietern garantiert eine Bürgschaft, dass der Vermieter im Verlustfall nicht leer ausgeht.

Risiken und Nachteile

Die Mietbürgschaft gilt als Sicherheit für Vermieter, birgt jedoch spezifische Risiken und Nachteile sowohl für die Bürgen als auch im Hinblick auf das Mietverhältnis.

Risiken für den Bürgen

Haftung: Der Bürge haftet für die Mietschulden des Mieters, bis zur Höhe der Bürgschaftssumme. Dies kann im Falle von Zahlungsausfällen zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.

Langfristige Bindung: Eine Bürgschaft verpflichtet bis zur vollständigen Erfüllung der Mieterverpflichtungen oder bis zur Auflösung des Mietvertrages. Sie kann nicht einfach widerrufen werden, was den Bürgen langfristig bindet.

Potenzielle Konflikte

Verhältnis zwischen Mieter und Bürge: Die Verpflichtung des Bürgen kann das persönliche Verhältnis zwischen ihm und dem Mieter belasten, insbesondere wenn es zur Inanspruchnahme der Bürgschaft kommt.

Beziehung zum Vermieter: Sollte der Bürge für Mietschulden aufkommen müssen, kann es zu Unstimmigkeiten mit dem Vermieter über die Höhe der Forderungen oder die Abwicklung der Zahlungen kommen.

Erstellung eines Bürgschaftsvertrags

Die Erstellung eines Bürgschaftsvertrags ist ein formaler Prozess, bei dem ein Bürge sich verpflichtet, für die Schulden des Hauptschuldners aufzukommen, falls dieser seine Zahlungen nicht leisten kann. Es empfiehlt sich, präzise Details zu dokumentieren, um zukünftige Unklarheiten zu vermeiden.

Schritte zur Erstellung:

  1. Identifikation der Vertragsparteien:
    • Gläubiger: Person oder Institution, die finanzielle Forderungen hat.
    • Hauptschuldner: Person, die ursprünglich zur Zahlung verpflichtet ist.
    • Bürge: Person oder Institution, die die Bürgschaft übernimmt.
  2. Festlegung der Bürgschaftsart:
    • Ausfallbürgschaft: Der Bürge zahlt erst bei nachweislichem Ausfall des Schuldners.
    • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge zahlt ohne vorherige Inanspruchnahme des Schuldners.
  3. Bürgschaftsumfang definieren:
    • Betrag und Bedingungen, unter denen die Bürgschaft greift, klar festlegen.
  4. Dokumentation der Verpflichtungen:
    • Rechte und Pflichten von Gläubiger, Hauptschuldner und Bürgen eindeutig festhalten.
  5. Schriftform:
    • Der Vertrag muss schriftlich fixiert werden, um rechtsgültig zu sein.
  6. Unterschrift:
    • Alle beteiligten Parteien müssen den Vertrag unterschreiben.

Der Bürgschaftsvertrag stellt somit eine Sicherheit für den Gläubiger dar, dass die Verpflichtungen des Hauptschuldners erfüllt werden. Die Vertragsgestaltung bedarf Sorgfalt, um spätere Konflikte zu minimieren.

Kündigung und Beendigung einer Bürgschaft

Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Sicherheit für den Vermieter, dass die Mietzahlungen und Nebenkosten durch einen Dritten – den Bürgen – abgesichert sind, sollte der Mieter zahlungsunfähig werden. Sie endet nicht automatisch mit dem Mietvertrag, daher ist eine korrekte Kündigung wesentlich.

Voraussetzungen für die Kündigung:

Kündigungsfristen und -zeitpunkte sollten wie folgt beachtet werden:

  • Die Kündigung durch den Bürgen kann frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam werden, zu dem auch der Vermieter das Mietverhältnis beenden könnte.
  • Bei einer zeitlich befristeten Bürgschaft ist eine ordentliche Kündigung in der Regel nicht möglich.

Erhalt der Bürgschaft freiwillig zurückgeben: Der Vermieter kann in Kulanz die Bürgschaft vorzeitig auflösen, das bedeutet die Rückgabe der Bürgschaftserklärung an den Bürgen oder die Freigabe einer etwaigen Kautionsbürgschaft.

Dokumentation und Schriftform: Alle Schritte der Kündigung sollten schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu gewähren.

Zum Zeitpunkt der Beendigung der Bürgschaft ist es für den Bürgen sinnvoll, eine Bestätigung der Auflösung zu verlangen. Diese dient als Nachweis, dass keine weiteren Verpflichtungen aus der Bürgschaft resultieren.

Zusammengefasst

Eine Mietbürgschaft ist eine vertragliche Zusicherung, bei der ein Bürge sich gegenüber dem Vermieter verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Mieters einzustehen. Dies beinhaltet üblicherweise die pünktliche und vollständige Zahlung der Miete sowie die Kosten für eventuelle Mietschäden.

Die Mietbürgschaft ist eine Sicherheitsleistung und dient als Alternative zur traditionellen Barkaution. Besonders relevant wird sie, wenn ein Mieter nicht in der Lage ist, die geforderte Kaution aufzubringen.

Hier sind einige Schlüsselaspekte:

  • Arten der Mietbürgschaft: Die gängigsten Formen sind die Elternbürgschaft, bei der die Eltern des Mieters bürgen, und die Mietkautionsversicherung, eine Versicherungspolice als Bürgschaft.
  • Rechtliche Grundlage: Die Mietbürgschaft ist in § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
  • Erstellung: Dokumente zur Mietbürgschaft lassen sich online erstellen und sind in verschiedenen Formaten wie PDF und DOCX verfügbar.

Es handelt sich um ein juristisches Instrument, das für Vermieter ein niedrigeres Risiko bedeutet, da sie auf die Zahlungsfähigkeit einer dritten Partei zurückgreifen können, sollte der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommen.


Michael Schuster

Veröffentlicht von: Michael Schuster

Michael Schuster ist ein renommierter Versicherungsfachmann und Experte in Mietangelegenheiten. Mit jahrelanger Erfahrung in beiden Bereichen verfügt er über ein tiefgreifendes Verständnis für Versicherungsprodukte sowie für die rechtlichen und praktischen Aspekte des Mietwesens.

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