Eine Wohnung kündigen, also das Kündigen eines Mietverhältnisses ist ein formgebundener Prozess, der sorgfältig angegangen werden muss, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Mieter müssen dabei die vorgeschriebenen Kündigungsfristen und -formen beachten. Das Verfassen eines korrekten Kündigungsschreibens ist der erste Schritt, um die Kündigung der Wohnung wirksam zu machen. Es kommt darauf an, dass das Schreiben alle erforderlichen Angaben enthält und fristgerecht beim Vermieter eingeht.
Weiterhin gibt es verschiedene Gründe, die eine Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen können. Neben der ordentlichen Kündigung existieren besondere Kündigungsgründe wie beispielsweise eine außerordentliche oder fristlose Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen greifen können. Nach der Kündigung sind zudem die Modalitäten der Wohnungsübergabe ein weiterer wesentlicher Schritt. Es ist wichtig, eine korrekte Übergabe der Wohnung zu gewährleisten und mögliche Streitigkeiten im Anschluss an die Kündigung zu vermeiden oder zu klären.
Zusammengefasst
- Eine rechtssichere Kündigung erfordert ein formgerechtes Kündigungsschreiben und Einhaltung der Kündigungsfristen.
- Besondere Kündigungsgründe ermöglichen eine außerordentliche oder fristlose Beendigung des Mietverhältnisses.
- Die korrekte Übergabe der Wohnung ist entscheidend, um Streitigkeiten nach der Kündigung zu vermeiden.
Grundlegendes zur Kündigung einer Wohnung
Bei der Kündigung einer Wohnung müssen sowohl Mieter als auch Vermieter zwingend die gesetzlichen Regelungen beachten. Dazu gehören festgelegte Kündigungsfristen, die Vorlage notwendiger Unterlagen und die Einhaltung einer vorgeschriebenen Form für die Kündigung.
Kündigungsfristen
Mieter müssen die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Die Kündigung ist bis spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter einzureichen, um im entsprechenden Monat zu beginnen. Vermieterseitige Kündigungsfristen richten sich nach der Wohndauer und können zwischen drei und neun Monaten variieren.
Notwendige Unterlagen
Bei der Kündigung einer Wohnung sollten Mieter darauf achten, dass die Kündigungserklärung alle notwendigen Angaben enthält:
- Vollständiger Name und Adresse des Mieters
- Adresse der Kündigungswohnung
- Datum und eigenhändige Unterschrift
Form der Kündigung
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, entweder per Brief oder als von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument. Eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist rechtlich nicht wirksam. Ein Einschreiben mit Rückschein bietet sich an, um den Zugang der Kündigung zu dokumentieren.
Kündigungsschreiben verfassen
Das Verfassen eines Kündigungsschreibens für eine Wohnung muss präzise und rechtsgültig sein. Dabei ist sowohl auf den Inhalt als auch auf die korrekte Übergabe zu achten.
Inhalt des Schreibens
Ein Kündigungsschreiben sollte klar strukturiert sein und muss bestimmte Elemente enthalten:
- Empfänger: Vollständiger Name und Adresse des Vermieters.
- Betreff: Das Wort „Kündigung“ und die Anschrift der zu kündigenden Wohnung.
- Kündigungsgrund: Auch wenn nicht zwingend notwendig, kann der Grund der Kündigung angeführt werden, insbesondere bei einer außerordentlichen Kündigung.
- Kündigungsdatum: Das Datum, an dem das Schreiben verfasst wird.
- Kündigungsfrist: Das Datum, zu dem die Kündigung wirksam wird.
- Eigenhändige Unterschrift: Eine handschriftliche Unterschrift, um die Kündigung zu validieren.
Übergabe des Schreibens
Die rechtzeitige und nachweisbare Übergabe des Kündigungsschreibens ist für die Einhaltung der Kündigungsfrist essenziell:
- Einschreiben mit Rückschein: Bietet einen Nachweis über die Zustellung.
- Persönliche Übergabe: Eine Bestätigung des Empfängers auf einer Kopie des Schreibens.
- Übergabezeuge: Sollte das Schreiben persönlich übergeben werden, ist ein Zeuge ratsam.
Bei der Übergabe ist darauf zu achten, dass sie rechtzeitig erfolgt und im Zweifelsfall nachweisbar ist.
Besondere Kündigungsgründe
Ein Vermieter kann nicht willkürlich Wohnraum kündigen, es müssen spezifische Gründe vorliegen. Zu den gesetzlich anerkannten gehören insbesondere Eigenbedarf und Vertragsverletzungen.
Eigenbedarf
Der Kündigungsgrund des Eigenbedarfs liegt vor, wenn die Vermieterin oder der Vermieter die Wohnung für sich selbst, Familienmitglieder oder Angehörige des Haushalts benötigt. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB muss der Bedarf an der Wohnung ernsthaft, nachvollziehbar und nicht nur vorübergehend sein. Die kündigende Partei muss die Gründe detailliert darlegen und im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die dargelegten Gründe beweisen können.
Vertragsverletzungen
Unter den Oberbegriff Vertragsverletzungen fallen mehrere mögliche Kündigungsgründe, die es dem Vermieter erlauben, das Mietverhältnis zu beenden. Dazu zählen insbesondere:
- Zahlungsverzug: Wenn Mieterinnen oder Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten ganz oder teilweise in Verzug sind, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB.
- Pflichtwidriges Verhalten: Andauernde Störungen des Hausfriedens nach Abmahnung, § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, oder erhebliche Verletzungen der Sorgfaltspflicht gegenüber der Mietsache nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB können eine Kündigung begründen.
Diese Gründe müssen im Kündigungsschreiben explizit und nachvollziehbar aufgeführt werden. Der Vermieter trägt die Beweislast für das Vorliegen der Vertragsverletzungen.
Übergabe der Wohnung
Die korrekte Übergabe der Wohnung ist ein wichtiger Schritt bei der Beendigung eines Mietverhältnisses. Sie umfasst die Vorbereitung der Übergabe und die Erstellung eines Übergabeprotokolls, um eventuelle spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Vorbereitung der Wohnungsübergabe
Die gründliche Vorbereitung ist entscheidend für den reibungslosen Ablauf der Wohnungsübergabe. Mieter sollten die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der vertraglich vereinbart wurde. Kleinere Reparaturen sollten vorab erledigt und Renovierungsarbeiten, falls erforderlich, durchgeführt werden. Wichtig ist auch, dass alle persönlichen Gegenstände entfernt und die Wohnung gesäubert wird. Zählerstände von Wasser, Gas und Strom sollten notiert werden.
- Checkliste für die Vorbereitung:
- Beseitigung von Schäden und Durchführung notwendiger Reparaturen
- Durchführung vereinbarter Renovierungsarbeiten
- Entfernung persönlicher Gegenstände
- Gründliche Reinigung der Wohnung
- Notierung der Zählerstände
Protokoll der Wohnungsübergabe
Das Übergabeprotokoll ist ein essentielles Dokument, das den Zustand der Wohnung bei Übergabe festhält. Beide Parteien, Mieter und Vermieter, sollten bei der Begehung anwesend sein. Im Protokoll werden sämtliche Mängel oder Schäden, ebenso wie der Zustand der Räumlichkeiten festgehalten. Auch die Zählerstände werden im Protokoll vermerkt. Nach der Begehung unterschreiben beide Parteien das Protokoll, das idealerweise in zweifacher Ausfertigungerstellt wird, so dass sowohl Mieter als auch Vermieter ein Exemplar erhalten.
- Wichtige Punkte des Übergabeprotokolls:
- Datum und Uhrzeit der Übergabe
- Anwesenheit von Mieter und Vermieter
- Detaillierte Auflistung des Wohnungszustandes
- Festhalten von Mängeln und Schäden
- Aufzeichnung der Zählerstände
- Unterschriften von Mieter und Vermieter
Wohnungsrückgabe
Bei der Rückgabe einer Wohnung am Ende des Mietverhältnisses sind zwei wesentliche Aspekte zu beachten: die Renovierungspflichten und die Rückgabe der Schlüssel. Mieter müssen sicherstellen, dass sie die Wohnung in einem angemessenen Zustand übergeben und alle Schlüssel fristgerecht zurückgeben.
Renovierungspflichten
Die Renovierungspflichten beim Auszug können im Mietvertrag festgelegt sein. Unter Umständen muss die Wohnung in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie übernommen wurde, abzüglich normaler Abnutzung. Dies kann Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden oder das Reparieren von Löchern umfassen. Ist im Mietvertrag keine Klausel zur Schönheitsreparatur vorhanden oder ist diese unwirksam, so fallen diese Arbeiten in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
Rückgabe der Schlüssel
Die Schlüsselrückgabe ist ein formeller Akt, der das Ende des Mietverhältnisses symbolisiert. Alle erhaltenen Schlüssel – inklusive eventueller Kopien – müssen dem Vermieter oder dessen Beauftragten übergeben werden. Dazu zählen Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel sowie gegebenenfalls Schlüssel zu Gemeinschaftsräumen. Der Mieter sollte die Übergabe schriftlich dokumentieren und sich quittieren lassen. Nach der Übergabe der Schlüssel hat der Mieter keinen Zugang mehr zur Wohnung, und die Pflicht zur Zahlung der Miete endet, sofern nicht anders im Mietvertrag geregelt.
Rechtsfolgen fehlerhafter Kündigung
Eine fehlerhafte Kündigung des Mietverhältnisses kann gravierende Konsequenzen haben. Sie kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, was bedeutet, dass das Mietverhältnis fortbesteht.
Formfehler: Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Elektronische Dokumente sind nicht zulässig. Unterbleibt die Schriftform oder die Unterschrift, ist die Kündigung nichtig.
Inhaltliche Fehler: Notwendige Angaben wie das Kündigungsdatum und der Kündigungsgrund müssen korrekt aufgeführt werden. Insbesondere bei einer Eigenbedarfskündigung müssen die Gründe ausführlich und nachweislich dargestellt werden. Fehlen diese Angaben, kann die Kündigung unwirksam sein.
Mögliche Szenarien bei fehlerhaften Kündigungen:
- Fortsetzung des Mietverhältnisses: Das Mietverhältnis kann stillschweigend weitergeführt werden, wenn der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung verbleibt und der Vermieter nicht widerspricht.
- Schadensersatzforderungen: Der Mieter könnte Schadensersatz fordern, sofern ihm durch die fehlerhafte Kündigung ein Schaden entstanden ist, z. B. Umzugskosten oder die Differenz zu einer teureren Ersatzwohnung.
- Verzögerungen: Unwirksamkeit der Kündigung verursacht zeitliche Verzögerungen bei der Räumung der Wohnung und eventuell gerichtliche Auseinandersetzungen.
Es ist daher essentiell, bei der Formulierung einer Kündigung Sorgfalt walten zu lassen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die genannten Probleme zu vermeiden.
Umgang mit Streitigkeiten nach der Kündigung
Wenn ein Mietverhältnis endet, können verschiedene Streitpunkte zutage treten. Mieter und Vermieter sollten versuchen, diese konstruktiv und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu lösen. Folgende Punkte sind zentral:
- Kommunikation: Sie sollten jeglichen Austausch professionell und sachlich halten. Schriftliche Korrespondenz sichert zudem die nachweisliche Klärung von Unstimmigkeiten.
- Rechte und Pflichten: Beide Parteien müssen ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Zum Beispiel darf ein Vermieter bei Beleidigungen fristlos kündigen, jedoch müssen ordentliche Kündigungen eine angemessene Frist berücksichtigen.
- Konfliktlösung: Falls nötig, kann eine Mediation helfen, Unstimmigkeiten beizulegen. Mieter haben das Recht, ordentlichen Kündigungen des Vermieters zu widersprechen, wenn dadurch eine besondere Härte entsteht.
Anlass | Mögliche Maßnahme |
---|---|
Streit um Mängel der Wohnung | Schriftliche Mängelanzeige |
Unstimmigkeiten über Nebenkostenabrechnungen | Prüfung durch Mieterverein oder Anwalt |
Differenzen bei der Wohnungsübergabe | Protokoll führen, Zeugen hinzuziehen |
- Rechtliche Schritte: Sollte es zu keiner Einigung kommen, ist der Gang vor Gericht möglich. Dabei sollten Mieter wie Vermieter bedenken, dass gerichtliche Auseinandersetzungen zeitaufwendig und kostspielig sein können.
Bei der Bewältigung von Konflikten nach einer Kündigung ist es essenziell, sich an die juristischen Rahmenbedingungen zu halten und die Angelegenheit möglichst zu deeskalieren.

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