Ja, ein Vermieter kann eine Mietkautionsversicherung ablehnen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, diese Form der Sicherheit zu nutzen. Der Vermieter darf selbst entscheiden, welche Art der Kaution er akzeptiert, solange dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geschieht.
Viele Vermieter bevorzugen eine klassische Barkaution, da sie einfacher zu handhaben ist und im Schadensfall sofort zur Verfügung steht. Wenn der Vermieter eine Versicherung nicht akzeptiert, muss der Mieter eine andere Form der Sicherheit anbieten. Daher sollte man solche Details idealerweise bereits vor Vertragsabschluss klären.





