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Wohnungsbauprämie: Förderung, Voraussetzungen & Antrag einfach erklärt

Michael Schuster
Michael Schuster
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Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Unterstützung, die dir dabei hilft, den Traum von der eigenen Immobilie ein Stück näher zu bringen. Du bekommst 10 Prozent Zuschuss auf deine jährlich eingezahlten Bausparbeträge – maximal 70 Euro als Single, 140 Euro als Paar. Dafür musst du bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, und das Geld später wirklich für wohnwirtschaftliche Zwecke wie Kauf, Bau oder Modernisierung deiner Immobilie nutzen.

Die Förderung richtet sich an alle, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und mindestens 16 Jahre alt. Du brauchst einen passenden Sparvertrag – meistens einen Bausparvertrag, der mindestens sieben Jahre läuft, damit du den Zuschuss auch wirklich bekommst. Beantragt wird das Ganze bei der Bausparkasse, die die Prämie aber erst nach Nachweis der zweckgebundenen Verwendung auszahlt.

Das Prinzip ist simpel: Du sparst regelmäßig, bekommst den Zuschuss vom Staat und kannst so schneller Wohneigentum aufbauen oder dein Zuhause verbessern. Es lohnt sich, die Einkommensgrenzen und Bedingungen zu kennen, um die Förderung voll auszuschöpfen.

Wichtige Erkenntnisse gleich sofort

  • Bis zu 10 Prozent Förderung auf deine jährlichen Bauspareinzahlungen sind drin.
  • Einkommensgrenzen und die wohnwirtschaftliche Verwendung der Prämie sind entscheidend.
  • Du brauchst einen passenden Sparvertrag und musst den Antrag korrekt stellen.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Mit der Wohnungsbauprämie bekommst du staatliche Unterstützung beim Sparen fürs Eigenheim. Sie richtet sich direkt an deine Sparleistungen und ist an rechtliche Vorgaben gebunden, damit das Geld wirklich fürs Wohnen verwendet wird.

Ziel und Bedeutung der staatlichen Förderung

Die Prämie soll dich motivieren, regelmäßig fürs eigene Zuhause zu sparen – sei es für Bau, Kauf oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum.

Du erhältst zehn Prozent Zuschuss auf deine jährlichen Sparleistungen, bis zu 700 Euro (Einzelpersonen) bzw. 1.400 Euro (Paare), was deinen Eigenkapitalaufbau ein gutes Stück voranbringt.

Das Ganze ist ein Teil des deutschen Sozialwesens und unterstützt dich dabei, langfristig Vermögen in Immobilien zu bilden – damit Wohnraum bezahlbar bleibt.

Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen

Die Wohnungsbauprämie gibt’s schon seit 1952 – eingeführt, um Bausparen attraktiver zu machen und mehr Menschen den Weg ins eigene Zuhause zu ebnen.

Über die Jahre gab’s immer wieder Anpassungen, zuletzt 2021 mit deutlich höheren Einkommensgrenzen, damit mehr Leute einen Anspruch haben.

Im Wohnungsbau-Prämiengesetz steht, welche Sparformen gefördert werden und welche Bedingungen gelten – zum Beispiel das Mindestalter von 16 Jahren und dass du in Deutschland steuerpflichtig sein musst.

Abgrenzung zu anderen Förderformen

Im Unterschied zu Baukindergeld oder Riester-Förderung liegt der Fokus bei der Wohnungsbauprämie klar auf dem Bausparen fürs selbstgenutzte Wohneigentum.

Es handelt sich nicht um ein Darlehen, sondern um einen Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst – vorausgesetzt, du nutzt die Mittel wie vorgesehen.

Während Riester-Verträge eher privat gefördert werden, ist die Wohnungsbauprämie an Bausparverträge und ähnliche Sparformen gebunden, die explizit für Wohnzwecke gedacht sind.

Voraussetzungen für den Bezug der Wohnungsbauprämie

Die Prämie gibt’s nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen Altersvorgaben, steuerliche Rahmenbedingungen und die Art und Laufzeit deines Sparvertrags. Persönliche Voraussetzungen und der Wohnsitz spielen auch eine Rolle.

Altersbegrenzungen und steuerliche Pflichten

Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben. Nach oben gibt’s keine Grenze, solange die anderen Bedingungen passen.

Entscheidend ist dein zu versteuerndes Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Die Einkommensgrenzen liegen 2025 bei maximal 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Paare. Wer drüber liegt, bekommt keine Prämie.

Du musst in Deutschland steuerpflichtig sein – also hier wohnen und deine Einkünfte hier versteuern.

Wohnsitz und persönliche Voraussetzungen

Ein fester Wohnsitz in Deutschland ist Pflicht, genauso wie die Steuerpflicht. Das gilt für Angestellte, Selbstständige und Auszubildende gleichermaßen.

Du bekommst die Förderung nur, wenn du tatsächlich in Deutschland gemeldet bist und hier Steuern zahlst. Das soll sicherstellen, dass die Prämie denjenigen zugutekommt, die hier sparen und bauen.

Regelmäßige Eigenleistung ist ebenfalls nötig: Mindestens 50 Euro pro Jahr musst du in einen förderfähigen Vertrag einzahlen.

Gültige Sparverträge und Anlagen

Gefördert werden nur bestimmte Sparformen – in der Regel Bausparverträge oder ähnliche Produkte, die für Bau, Kauf oder Modernisierung deines Wohneigentums vorgesehen sind.

Der Vertrag muss mindestens sieben Jahre laufen, bevor du die Prämie bekommst. Außerdem muss das angesparte Geld tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

Um die volle Prämie zu erhalten, solltest du jährlich bis zu 700 Euro einzahlen (für Singles) oder bis zu 1.400 Euro (für Paare). Mehr bringt dir bei der Prämie nichts extra.

Einkommensgrenzen und relevante Sparleistungen

Ob und wie viel Wohnungsbauprämie du bekommst, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen und der Höhe deiner jährlichen Sparleistung ab. Beide Faktoren sind entscheidend.

Festlegung des zu versteuernden Einkommens

Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, auf den deine Einkommensteuer berechnet wird – also Brutto minus Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen. Meist liegt das unter deinem Bruttogehalt.

Für die Prämie darf dein zu versteuerndes Einkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreiten. So bleibt die Förderung auf Leute mit geringerem bis mittlerem Einkommen beschränkt.

Grenzwerte für Singles und Ehepaare

Die Einkommensgrenzen liegen bei 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Ehepaare (zusammenveranlagt).

PersonenkreisHöchstes zu versteuerndes Einkommen
Singles35.000 €
Ehepaare70.000 €

Wer darüber liegt, geht leer aus. Dadurch bleibt die Förderung vor allem denjenigen vorbehalten, die beim Immobilienkauf Unterstützung gut gebrauchen können.

Relevante Sparleistungen für die Förderung

Die Höhe der Prämie beträgt 10 % vom maximal geförderten Sparbeitrag. Für Singles sind das bis zu 700 Euro pro Jahr, für Paare 1.400 Euro.

Mindestens 50 Euro jährlich musst du in einen förderfähigen Vertrag einzahlen. Dazu zählen vor allem Einzahlungen in Bausparverträge für wohnwirtschaftliche Zwecke. Auch bestimmte Sparverträge mit drei bis sechs Jahren Laufzeit oder Beiträge beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen können gefördert werden.

Die Prämie gibt’s nicht automatisch, sondern muss einmal im Jahr bei der Bausparkasse beantragt werden – und sie ist in erster Linie fürs Kaufen, Bauen oder Sanieren von Wohneigentum gedacht.

Förderhöhe und Vorteil der Wohnungsbauprämie

Du bekommst einen festen Fördersatz auf deine jährlichen Einzahlungen in den Bausparvertrag. Es gibt klar definierte Höchstbeträge und bestimmte Bedingungen für Laufzeit und Auszahlung. So weißt du ziemlich genau, wie viel Förderung drin ist und wann du auf das Geld zugreifen kannst.

Berechnung der maximalen Prämie

Die staatliche Wohnungsbauprämie liegt bei 10 % von dem, was du jedes Jahr in deinen Bausparvertrag einzahlst.

Maximale Bemessungsgrundlage:

PersonengruppeHöchste Einzahlung pro JahrMax. Prämie (10 %)
Alleinstehende700 €70 €
Paare oder Verheiratete1.400 €140 €

Sparst du weniger als den Höchstbetrag, bekommst du die Prämie anteilig. Liegt der Betrag unter 50 € im Jahr, gibt’s allerdings gar nichts. Wichtig ist, dass du wirklich in den Bausparvertrag einzahlst, sonst geht der Zuschuss an dir vorbei.

Fördersatz und geförderte Höchstbeträge

Der Fördersatz bleibt bei 10 %. Heißt: Für 100 € Sparleistung bekommst du 10 € extra vom Staat. Die förderfähige Einlage ist aber gedeckelt – ab einer gewissen Höhe gibt’s einfach nicht mehr.

Einzahlungen über 700 € (Alleinstehende) oder 1.400 € (Paare) sind nicht mehr prämienberechtigt.

Die Prämie gibt’s nur auf deinen eigenen Beitrag. Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber zählen nicht doppelt.

Laufzeit und Auszahlung der Prämie

Die Wohnungsbauprämie landet nicht direkt auf deinem Konto, sondern wird deinem Bausparvertrag gutgeschrieben. Auszahlen kannst du sie dir erst, wenn dein Vertrag „zuteilungsreif“ ist.

Heißt konkret: Du musst meist mindestens 40 bis 50 % der vereinbarten Bausparsumme angespart haben. Außerdem gilt eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren, bevor du die Prämie endgültig behalten darfst.

Die Auszahlung gibt’s nur, wenn das Guthaben auch wirklich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird – also zum Beispiel für Kauf, Bau oder Renovierung deines Eigenheims. Sonst kann der Staat die Prämie zurückverlangen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Wohnwirtschaftliche Verwendung und Zweckbindung

Die Wohnungsbauprämie soll klar das eigene Wohneigentum fördern. Dein Bausparguthaben und das Darlehen musst du zweckgebunden einsetzen – alles muss direkt mit Wohnen zu tun haben. Was genau darunter fällt, welche Ausnahmen es gibt und welche Maßnahmen als „wohnwirtschaftlich“ gelten, schauen wir uns jetzt an.

Zulässige Nutzungen von Bausparguthaben

Das Guthaben darfst du nur für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen: Kauf, Bau oder Renovierung eines Eigenheims. Modernisierungen und Sanierungen, etwa zur Energieeinsparung, zählen auch dazu.

Wichtig: Du musst diese Zwecke nachweisen können, sonst gibt’s keine volle Prämie. Auch Genossenschaftsanteile gehen, wenn sie fürs Eigenheim gedacht sind.

Die Nutzung muss direkt mit deiner selbstgenutzten Immobilie zu tun haben. Für private oder rein finanzielle Zwecke ist das Geld tabu.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Für junge Leute unter 25 gibt’s Sonderregeln: Wer seinen ersten Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, kann nach sieben Jahren auch anderweitig über das Guthaben verfügen, ohne die Prämie zurückzahlen zu müssen.

Auch bei altersbedingten Umbauten an der Immobilie gibt’s Ausnahmen von der Zweckbindung – aber Nachweise sind immer nötig, sonst droht die Rückforderung.

Seit 2024 gilt: Vermögenswirksame Leistungen dürfen nicht mehr mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden.

Welche Maßnahmen gelten als wohnwirtschaftlich?

Zu den anerkannten Maßnahmen zählen zum Beispiel:

  • Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • Bau oder Ausbau eines Eigenheims
  • Renovierung, Modernisierung und Sanierung – vor allem, wenn’s um Energieeinsparung geht
  • Instandhaltung und Erneuerung von Bauteilen
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen, sofern sie mit dem Eigenheim verbunden sind

Gefördert wird grundsätzlich nur, was den Wohnraum erhält oder verbessert. Bei der Prämienauszahlung musst du nachweisen, dass die Gelder wirklich dafür verwendet wurden.

Antragstellung und Ablauf

Für die Wohnungsbauprämie brauchst du ein bisschen Papierkram und musst gewisse Fristen einhalten, wenn du den Zuschuss nicht verpassen willst.

Wie und wo kann die Wohnungsbauprämie beantragt werden?

Die Prämie beantragst du direkt bei der Bausparkasse, bei der dein Vertrag läuft. Normalerweise bekommst du jedes Jahr ein Formular von deiner Bausparkasse – entweder per Post oder als PDF.

Bist du etwa bei Schwäbisch Hall oder LBS, findest du das Formular auch bei deiner Volksbank oder Sparkasse.

Das Formular füllst du jährlich aus, unterschreibst und schickst es zurück. Manche Bausparkassen bieten das Ganze auch online an.

Erforderliche Nachweise und Abwicklung

Mit dem Antrag bestätigst du, dass dein zu versteuerndes Einkommen unter den Höchstgrenzen liegt: 35.000 € für Alleinstehende, 70.000 € für Verheiratete.

Außerdem musst du belegen, dass die Prämie für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird – zum Beispiel durch Rechnungen oder Bestätigungen von Handwerkern. Bei der Auszahlung kann die Bausparkasse solche Nachweise verlangen.

Falls du vermögenswirksame Leistungen (VL) auf den Bausparvertrag bekommst, darfst du für die gleiche Sparleistung nicht auch noch die Arbeitnehmersparzulage beantragen.

Fristen und rückwirkender Antrag

Du kannst die Wohnungsbauprämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen. Für Einzahlungen im Jahr 2025 hättest du beispielsweise bis zum 31. Dezember 2027 Zeit.

Der Antrag muss also spätestens zwei Jahre nach dem Sparjahr bei der Bausparkasse sein – sonst ist die Förderung futsch.

Die Frist ist wichtig: Der Zuschuss gilt immer für ein bestimmtes Sparjahr und kann nicht unbegrenzt rückwirkend beantragt werden.

Relevante Zusatzförderungen und Alternativen

Es gibt neben der Wohnungsbauprämie noch andere staatliche Förderungen und Sparmodelle, die beim Immobilienkauf oder Vermögensaufbau helfen können. Kombinieren geht oft, aber die Bedingungen und Grenzen sind klar geregelt.

Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Zuschüsse vom Arbeitgeber, die in einen Sparvertrag wie einen Bausparvertrag oder Fonds fließen können. Zusätzlich kann es die Arbeitnehmersparzulage geben – vorausgesetzt, die Einkommensgrenzen werden eingehalten.

Wichtig: Die Arbeitnehmersparzulage gibt’s nur auf den VL-Anteil. Du darfst denselben Sparbetrag nicht doppelt mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage fördern. Die Kombination klappt nur, wenn du Eigenleistungen für die Wohnungsbauprämie und Arbeitgeberleistungen für die Arbeitnehmersparzulage trennst.

Im Klartext: Teile deine Einzahlungen am besten auf, um beide Förderungen mitzunehmen. Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage liegen bei etwa 17.900 € zu versteuerndem Einkommen (Einzelperson).

Wohn-Riester als weitere staatliche Unterstützung

Das Wohn-Riester-Programm fördert den Kauf oder Bau einer Immobilie mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Im Unterschied zur Wohnungsbauprämie gibt’s hier jährliche Grundzulagen, Kinderzulagen und du kannst Beiträge teilweise steuerlich geltend machen.

Dafür brauchst du zertifizierte Wohn-Riester-Produkte, etwa bestimmte Bausparverträge oder Rentenprodukte fürs Eigenheim. Die Auszahlung ist zweckgebunden – also für Erwerb, Bau oder Tilgung eines Immobilienkredits.

Gerade für Familien ist Wohn-Riester oft spannend, weil es extra Zulagen für Kinder gibt. Es ergänzt die Wohnungsbauprämie, weil beide Programme unterschiedliche Wege und Förderhöhen haben.

Baufinanzierung und Kombination mit anderen Fördermitteln

Planst du eine Baufinanzierung, kannst du staatliche Förderungen mit günstigen KfW-Darlehen und Zuschüssen kombinieren. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Neubau, Kauf oder energetische Sanierung.

Die Wohnungsbauprämie landet auf deinem Bausparkonto und zählt oft als Eigenkapital für die Baufinanzierung. Es gibt auch regionale Förderprogramme der Bundesländer oder Kommunen, die noch extra Zuschüsse bieten.

Jede Förderung hat ihre Bedingungen: Einkommensgrenzen, Zweckbindung, Nachweispflichten. Es lohnt sich, sich beraten zu lassen, um die beste Kombi zu finden – sonst verschenkt man vielleicht Geld.

Fragen und Anworten zum Thema Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie hilft Ihnen dabei, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen oder Ihre eigenen vier Wände zu modernisieren. Anspruch, Einkommen und die richtige Verwendung der Förderung sind dabei entscheidend.

Wer ist anspruchsberechtigt für staatliche Förderungen beim Wohnungskauf?

Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben alle ab 16 Jahren, die einen Bausparvertrag abschließen oder schon einen besitzen. Im Fokus stehen private Sparer, die Eigenkapital für eine selbstgenutzte Immobilie ansparen möchten.

Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt der Prämie erfüllt sein?

Sie müssen jedes Jahr in einen förderfähigen Bausparvertrag einzahlen. Die Einzahlungen sollten für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden – also zum Beispiel für Bau, Kauf oder Renovierung einer Immobilie.

Wie hoch ist der maximale Prämienbetrag und wie wird dieser berechnet?

Die Prämie liegt bei 10 % Ihrer jährlichen Sparleistung. Maximal gibt’s 70 Euro pro Jahr, bei Ehepaaren 140 Euro. Entscheidend ist, wie viel Sie tatsächlich einzahlen.

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Beantragung von staatlichen Zuschüssen?

Für Alleinstehende liegt die Grenze beim zu versteuernden Einkommen bei 35.000 Euro jährlich. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften dürfen gemeinsam bis zu 70.000 Euro verdienen.

Wie kann ich die Wohnungsbauprämie beantragen und welche Unterlagen benötige ich?

Beantragt wird die Prämie über Ihre Bausparkasse oder Bank. Sie brauchen Einkommensnachweise und den Bausparvertrag. Die Fristen und genauen Formalitäten sind je nach Anbieter ein bisschen unterschiedlich.

In welchem Zeitraum muss die Prämie auf wohnwirtschaftliche Leistungen verwendet werden?

Die geförderten Beträge sollten in der Regel innerhalb einer festgelegten Frist für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, meistens bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Wer das vergisst oder aufschiebt, riskiert, dass die Förderung am Ende doch nicht anerkannt wird.


Michael Schuster

Veröffentlicht von: Michael Schuster

Michael Schuster ist ein renommierter Versicherungsfachmann und Experte in Mietangelegenheiten. Mit jahrelanger Erfahrung in beiden Bereichen verfügt er über ein tiefgreifendes Verständnis für Versicherungsprodukte sowie für die rechtlichen und praktischen Aspekte des Mietwesens.

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