Ja, grundsätzlich wird die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückgezahlt. Voraussetzung ist, dass keine offenen Forderungen bestehen, etwa ausstehende Mieten, Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen oder Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen.
Der Vermieter darf einen angemessenen Zeitraum nutzen, um die Wohnung zu prüfen und mögliche Ansprüche zu klären. Falls alles ordnungsgemäß ist, wird die Kaution inklusive der angefallenen Zinsen zurücküberwiesen. Sollte es jedoch berechtigte Forderungen geben, kann der Vermieter entsprechende Beträge einbehalten. Wichtig ist, dass der Vermieter transparent darlegt, warum und in welcher Höhe Abzüge vorgenommen werden.





