Grundsätzlich gilt, dass bereits zwei aufeinanderfolgende ausbleibende Mietzahlungen ein erhebliches Problem darstellen können. Wenn ein Mieter mit zwei Monatsmieten oder einem entsprechenden Gesamtbetrag im Rückstand ist, kann der Vermieter unter bestimmten Umständen eine fristlose Kündigung aussprechen.
Auch kleinere Rückstände über einen längeren Zeitraum können problematisch werden. Entscheidend ist dabei nicht nur die Höhe, sondern auch die Dauer des Zahlungsrückstands. Mieter sollten daher frühzeitig das Gespräch suchen, wenn finanzielle Schwierigkeiten auftreten, um eine Eskalation zu vermeiden. Eine rechtzeitige Klärung kann oft helfen, schwerwiegende Konsequenzen abzuwenden.





