Nach dem Auszug darf der Vermieter die Kaution nicht unbegrenzt einbehalten, sondern nur so lange, wie es zur Prüfung möglicher Ansprüche notwendig ist. Üblicherweise liegt dieser Zeitraum bei etwa drei bis sechs Monaten. In dieser Zeit kann der Vermieter kontrollieren, ob Schäden vorliegen oder noch offene Forderungen bestehen.
Für Nebenkostenabrechnungen kann ein Teil der Kaution sogar länger zurückbehalten werden, wenn noch keine endgültige Abrechnung vorliegt. Entscheidend ist, dass der Vermieter zügig handelt und den Mieter über den Stand informiert. Eine unangemessen lange Zurückhaltung ohne Begründung ist nicht zulässig.





