Die Kaution wird in der Regel zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Gesetzlich ist es jedoch erlaubt, dass der Mieter die Kaution in bis zu drei gleichen monatlichen Raten zahlt. Die erste Rate ist dabei spätestens zu Beginn des Mietverhältnisses zu leisten, also meist bei Schlüsselübergabe oder Einzug. Die weiteren Raten folgen in den darauffolgenden Monaten.
Diese Regelung soll Mieter finanziell entlasten, da die Kaution oft eine größere Summe darstellt. Vermieter dürfen grundsätzlich keine Vorauszahlung der gesamten Kaution vor Vertragsbeginn verlangen, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde. Wichtig ist, dass die Zahlungsmodalitäten im Mietvertrag klar geregelt sind.





